Honorar
1) Psychotherapie
Für Gesetzlich-Versicherte
Da ich eine Kassenzulassung habe, kann ich die Kosten direkt mit ihrer Krankenkasse abrechnen. Sie brauchen lediglich Ihre Versichertenkarte mit zum Termin bringen.
Für Privat-Versicherte und Beihilfe-Berechtigte
Im Regelfall werden von den meisten privaten Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernommen. Bitte klären Sie vorab mit Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe, ob diese bereit ist, die entstehenden Kosten zu tragen.
Für Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Therapiekosten selbst zu tragen. Die Kosten richten sich hierbei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der aktuelle Satz für eine 50-minütige Sitzung beträgt 100,56 €.
2) Coaching und Beratung
Coaching und Beratung gelten nicht als Heilbehandlung und sind keine Kassenleistung. Die Kosten werden nicht von Ihrer Krankenversicherung übernommen.